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   BGH, 16.05.2000 - 4 StR 147/00   

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https://dejure.org/2000,4321
BGH, 16.05.2000 - 4 StR 147/00 (https://dejure.org/2000,4321)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2000 - 4 StR 147/00 (https://dejure.org/2000,4321)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2000 - 4 StR 147/00 (https://dejure.org/2000,4321)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 341 Abs. 1 StPO
    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verteidigerverschulden (möglicherweise fehlerhafte Beratung); Revisionseinlegungsfrist; Versäumung

  • lexetius.com
  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.09.1997 - 4 StR 454/97

    Verschulden bezüglich der Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 16.05.2000 - 4 StR 147/00
    Die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann dem Angeklagten nicht bewilligt werden, weil er die Revisionseinlegungsfrist nicht versäumt hat; denn wer von einem befristeten Rechtsbehelf bewußt keinen Gebrauch macht, ist nicht im Sinne des § 44 Satz 1 StPO "verhindert, eine Frist einzuhalten" (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 109; BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1992 - 2 StR 487/92; Lemke in HK-StPO 2. Aufl. § 44 Rdn. 5).
  • BGH, 16.10.1992 - 2 StR 487/92

    Erfolgsaussichten eines Wiedereinsetzungsgesuchs nach Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus BGH, 16.05.2000 - 4 StR 147/00
    Die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann dem Angeklagten nicht bewilligt werden, weil er die Revisionseinlegungsfrist nicht versäumt hat; denn wer von einem befristeten Rechtsbehelf bewußt keinen Gebrauch macht, ist nicht im Sinne des § 44 Satz 1 StPO "verhindert, eine Frist einzuhalten" (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 109; BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1992 - 2 StR 487/92; Lemke in HK-StPO 2. Aufl. § 44 Rdn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.1981 - 5 Ws 30/81
    Auszug aus BGH, 16.05.2000 - 4 StR 147/00
    Das gilt auch dann, wenn ein Angeklagter nach Beratung durch seinen Verteidiger die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels - möglicherweise - falsch einschätzt (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Februar 1978 - 1 StR 777/77; OLG Düsseldorf NJW 1982, 60, 61; Maul in KK 4. Aufl. § 44 Rdn. 17, 30; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 44 Rdn. 5).
  • BGH, 09.02.1978 - 1 StR 777/77

    Wirkungen eines bewussten Verstreichenlassens einer Revisionsfrist

    Auszug aus BGH, 16.05.2000 - 4 StR 147/00
    Das gilt auch dann, wenn ein Angeklagter nach Beratung durch seinen Verteidiger die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels - möglicherweise - falsch einschätzt (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Februar 1978 - 1 StR 777/77; OLG Düsseldorf NJW 1982, 60, 61; Maul in KK 4. Aufl. § 44 Rdn. 17, 30; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 44 Rdn. 5).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2017 - 8 W 53/17

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Das gilt auch dann, wenn eine Partei die Erfolgsaussichten eines solchen Rechtsbehelfs - möglicherweise - falsch einschätzt (so für die strukturell vergleichbare Fristvorschrift des § 44 Satz 1 StPO etwa BGH, Beschluss vom 16.05.2000 - 4 StR 147/00, BGHR StPO § 44 Anwendungsbereich 2; Beschluss vom 19.06.2012 - 3 StR 194/12, juris; Beschluss vom 31.07.2012 - 4 StR 238/12, NStZ 2012, 652; Maul, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Aufl. 2013, § 44, Rdnr. 17; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl. 2016, § 44, Rdnr. 5).
  • BGH, 19.06.2012 - 3 StR 194/12

    Wiedereinsetzung nach zunächst erklärtem Rechtsmittelverzicht (Behauptung

    Das gilt auch dann, wenn ein Angeklagter - wie hier vom Beschwerdeführer behauptet - nach Beratung durch seinen Verteidiger die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels möglicherweise falsch einschätzt (BGH, Beschluss vom 10. August 2000 - 4 StR 304/00, NStZ 2001, 160; Beschluss vom 16. Mai 2000 - 4 StR 147/00, BGHR StPO § 44 Anwendungsbereich 2; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 44 Rn. 5).
  • BGH, 10.08.2000 - 4 StR 304/00

    Unzulässige Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei bewußtem Nichtgebrauch des

    Das gilt auch dann, wenn ein Angeklagter nach Beratung durch seinen Verteidiger die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels - möglicherweise - falsch einschätzt (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Mai 2000 - 4 StR 147/00; OLG Düsseldorf NJW 1982, 60, 61; Maul in KK 4. Aufl. § 44 Rdn. 17, 30).
  • BGH, 25.10.2005 - 1 StR 416/05

    Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

    Eine Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der Revision scheidet aus, weil der Angeklagte nach wirksam erklärtem Rechtsmittelverzicht bewusst von einem befristeten Rechtsmittel keinen Gebrauch gemacht hat und deshalb nicht im Sinne von § 44 Satz 1 StPO verhindert war, eine Frist einzuhalten (BGH NStZ 2001, 160; BGHR StPO § 44 Anwendungsbereich 2; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl., § 44 Rdn. 5).
  • BGH, 21.02.2002 - 5 StR 40/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wiedereinsetzungsfrist; Glaubhaftmachung

    Eine Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision scheidet nämlich aus, weil der Angeklagte nach wirksam erklärtem Rechtsmittelverzicht bewußt von einem befristeten Rechtsmittel keinen Gebrauch gemacht hat und deshalb nicht im Sinn von § 44 Satz 1 StPO verhindert war, eine Frist einzuhalten (BGHR StPO § 44 Anwendungsbereich 2).
  • BGH, 15.06.2004 - 3 StR 187/04

    Rechtsmittelverzicht eines Nichtmuttersprachlers; Wiedereinsetzung in den vorigen

    Eine Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision scheidet aus, weil der Angeklagte nach wirksam erklärtem Rechtsmittelverzicht bewußt von einem befristeten Rechtsmittel keinen Gebrauch gemacht hat und deshalb nicht im Sinn von § 44 Satz 1 StPO verhindert war, eine Frist einzuhalten (BGHR StPO § 44 Anwendungsbereich 2).
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